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Die Inhaltsstoffe im Einzelnen
Vier Schwerpunkte nennt die Verpackung. Hier steht, was sie sind – und was in der EU dazu gesagt werden darf.
L-Carnitin
L-Carnitin ist eine Verbindung aus den Aminosäuren Lysin und Methionin, die der Körper selbst herstellt und die zusätzlich über die Nahrung aufgenommen wird, vor allem über rotes Fleisch. In der Zelle spielt es eine Rolle beim Transport langkettiger Fettsäuren in die Mitochondrien.
In der Sport- und Fitnessbranche gehört L-Carnitin seit Jahrzehnten zu den meistverkauften Einzelsubstanzen überhaupt. Für gesundheitsbezogene Aussagen in der EU ist es allerdings nicht zugelassen.
Grüner-Kaffee-Extrakt
Grüner Kaffee ist schlicht ungerösteter Kaffee. Beim Rösten gehen ein Teil der Chlorogensäuren verloren, weshalb Extrakte aus der ungerösteten Bohne einen deutlich höheren Anteil davon enthalten. Zusätzlich bringt der Extrakt natürliches Koffein mit.
Das Koffein ist der Punkt, den man beim Slim Coffee Booster praktisch beachten sollte, weil sich der Gehalt aus dem Sachet mit dem Kaffee summiert, in den es eingerührt wird.
Capsicum
Capsicum bezeichnet Extrakte aus Paprika- und Chilifrüchten; der charakteristische Inhaltsstoff ist Capsaicin, verantwortlich für die Schärfe. In der Formel sorgt Capsicum für die leicht würzige Note des Pulvers. Bei empfindlichem Magen kann Schärfe spürbar sein – wer dazu neigt, nimmt den Booster besser zu einer richtigen Mahlzeit.
Multivitamin-Komplex
Die Packung nennt einen Multivitamin-Blend, ohne die einzelnen Vitamine auf der Vorderseite aufzuschlüsseln. Diese Angabe findest du auf der Nährwerttabelle des Anbieters.
Bemerkenswert ist: Dies ist der einzige Teil der Formel, für den in der EU überhaupt zugelassene gesundheitsbezogene Aussagen existieren. Enthält ein Produkt eine gesetzlich definierte Mindestmenge, darf beispielsweise ausgelobt werden, dass die Vitamine B6 und B12 zu einem normalen Energiestoffwechsel und zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beitragen. Ob und in welchem Umfang das hier zutrifft, hängt an den konkreten Mengen auf dem Etikett.
Was auf der Box sonst noch steht
- „No Added Sugar“: kein zugesetzter Zucker in der Rezeptur.
- Vegan, glutenfrei, ohne Gentechnik: laut Angaben des Anbieters.
- „Food Supplement“: die Einordnung als Nahrungsergänzungsmittel – ausdrücklich kein Arzneimittel.
Unsere Einordnung in einem Satz: Die Formel besteht aus etablierten Zutaten dieser Produktkategorie, und für die pflanzlichen Bestandteile sind in der EU keine gesundheitsbezogenen Aussagen zugelassen. Wer das weiß und das Produkt trotzdem als Baustein einer Routine einsetzen möchte, trifft eine informierte Entscheidung – und darum geht es uns hier.
30-Tage-Geld-zurück-Garantie laut Anbieter · Versand direkt vom Hersteller
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